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Angaben gemäß § 5 TMG

Bodewig & Bodewig GbR

Untertor 14

63607 Wächtersbach


Vertreten durch:
Corinna & Robinson Bodewig

Kontakt:
Telefon: 0151-50009900
E-Mail: mail@bodewigdressage.de


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Corinna & Robinson Bodewig
Untertor 14

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Corinna & Robinson Bodewig
Untertor 14

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bodewig Dressage GbR


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Beritt, die Ausbildung und die Betreuung von Pferden zwischen der Bodewig Dressage GbR (im Folgenden „Bodewig Dressage“) und ihren Kunden, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Vertragsgegenstand Der Vertragsgegenstand ist die Ausbildung und Betreuung von Pferden gemäß den individuellen Vereinbarungen im Berittvertrag. Die genauen Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, sind im jeweiligen Berittvertrag festgelegt.


3. Vertragsdauer und Kündigung

3.1.Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

3.2.Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3.3.Im Falle einer vorzeitigen Abholung des Pferdes bleibt der Kunde verpflichtet, die volle Vergütung für den vereinbarten Zeitraum zu zahlen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.Die Preise für den Beritt sowie zusätzliche Leistungen sind im jeweiligen Berittvertrag festgelegt.

4.2.Die Zahlung erfolgt monatlich im Voraus nach Rechnungsstellung. Alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Tierarzt- Physio- und Hufschmiedekosten, werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

5. Leistungen und Haftung


1. Bodewig Dressage verpflichtet sich, das Pferd nach den Grundsätzen der klassischen Reitlehre zu trainieren und zu betreuen. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet.

2. Bodewig Dressage haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter verursacht wurden.

3. Der Kunde ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Pferd abzuschließen und dies auf Anfrage nachzuweisen.


6. Gesundheitszustand und tierärztliche Versorgung


1. Der Kunde versichert, dass das Pferd frei von ansteckenden Krankheiten ist und regelmäßig geimpft sowie entwurmt wurde.


2. Im Bedarfsfall ist Bodewig Dressage berechtigt, tierärztliche Maßnahmen zu veranlassen, wenn der Kunde oder eine benannte Vertrauensperson nicht erreichbar ist. Die Kosten trägt der Kunde.


7. Zusätzliche Regelung für Urlaubs- und Ausfallzeiten und Kompensation

1. Urlaubszeiten der Bereiter

1.1.Die Bereiter haben Anspruch auf bis zu 4 Wochen Urlaub im Jahr, ohne dass dies zu einer Kürzung der vereinbarten Vergütung führt. Die genauen Urlaubszeiten werden dem Eigentümer mindestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt.

1.2.Während der Urlaubszeiten der Bereiter wird das Pferd durch einen qualifizierten und erfahrenen Vertreter trainiert und betreut. Dieser Vertreter wird von den Bereitern sorgfältig ausgewählt und in die speziellen Bedürfnisse des Pferdes eingewiesen.

1.3.Sollte ausnahmsweise kein geeigneter Vertreter verfügbar sein, und die Bereiter nehmen mehr als die vereinbarten 4 Wochen Urlaub in Anspruch, kann der Eigentümer entscheiden, ob er den Beritt in dieser zusätzlichen Zeit aussetzt. In diesem Fall wird die Vergütung nur für die über die 4 Wochen hinausgehenden Urlaubszeiten anteilig gekürzt.


2. Krankheit oder sonstige Ausfallzeiten der Bereiter

1. Im Falle einer krankheitsbedingten Abwesenheit oder sonstigen unvorhersehbaren Ausfallzeiten der Bereiter wird der Eigentümer umgehend informiert.

2. Die Bereiter sind berechtigt, einen qualifizierten Vertreter mit dem Training und der Betreuung des Pferdes zu beauftragen. Sollte kein geeigneter Vertreter verfügbar sein, wird der Beritt für die Dauer des Ausfalls ausgesetzt, und die Vergütung wird nur für den Zeitraum, der 4 Wochen übersteigt, anteilig gekürzt.

3. Sollte der Ausfall länger als zwei Wochen über die Urlaubszeit hinaus andauern, haben sowohl der Eigentümer als auch die Bereiter das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen.


3. Ausfallzeiten des Pferdes oder des Eigentümers

1. Sollte das Pferd oder der Eigentümer (z.B. aufgrund von Krankheit des Pferdes oder einer Verletzung des Eigentümers) für bis zu 2 Wochen ausfallen, erfolgt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung. Stattdessen wird eine Rabattierung in Höhe von 15% auf die Folgerechnung gewährt.

2. Bei einem Ausfall von mehr als 2 Wochen, jedoch weniger als 4 Wochen, wird ebenfalls eine Rabattierung von 30% auf die Folgerechnung gewährt.

3. Sollte das Pferd für einen Zeitraum von 4 Wochen oder länger ausfallen, wird die Vergütung ab der 4. Woche anteilig gekürzt. Die Kürzung wird auf der nächsten Rechnung berücksichtigt.


4. Die Vergütung für den aktuellen Monat bleibt unabhängig von der Ausfallzeit bestehen, Rückerstattungen erfolgen nur, wenn der Ausfall mehr als 4 Wochen andauert und nicht innerhalb des gleichen Vertragsmonats kompensiert werden kann. 4. Vertretung bei Abwesenheit der Bereiter Im Falle der Abwesenheit von Corinna und/oder Robinson Bodewig übernimmt unsere qualifizierte Mitarbeiterin Lea Schwarz die Versorgung und Bewegung des Pferdes. Sie sorgt dafür, dass das Training und die Betreuung in gewohnter Qualität fortgesetzt werden, um das Wohl des Pferdes jederzeit sicherzustellen.


5. Optionale Unterrichtseinheit bei Goldstern Training Kunden des Goldstern Training Pakets haben die Möglichkeit, optional eine Unterrichtseinheit bei Corinna oder Robinson Bodewig in Anspruch zu nehmen:

1. Zusätzliche Einheit: Wird eine zusätzliche Einheit über den regulären Teilberitt hinaus gewünscht, beträgt der Einzelpreis hierfür 70,00 €.

2. Ersatz einer regulären Einheit: Möchte der Kunde eine Einheit, die ursprünglich von unserer Mitarbeiterin durchgeführt würde, durch eine Einheit bei Corinna oder Robinson ersetzen, wird ein zusätzlicher Betrag von 40,00 € berechnet.


8. Nutzung von Bildmaterial Bodewig Dressage ist berechtigt, Bild- und Videomaterial des Pferdes für eigene Zwecke zu verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich.


9. Verkaufsprovision bei Verkauf des Pferdes Wird ein Pferd, welches nachweislich mindestens 6 Monate durch BODEWIG DRESSAGE ausgebildet wurde verkauft, so wird eine Netto-Provision in Höhe von 10% des erzielten Verkaufspreises an BODEWIG DRESSAGE fällig. Die Provision ist unmittelbar nach Abschluss des Verkaufs an BODEWIG DRESSAGE zu entrichten und erfolgt nach Rechnungsstellung. Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Pferd innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach Abholung durch den Kunden oder einen Dritten verkauft wird, vorausgesetzt, das Pferd war zuvor mindestens 6 Monate im Training oder Beritt bei BODEWIG DRESSAGE.


10. Betreuung und Training durch Mitarbeiterin Lea Schwarz Im Rahmen des Trainings bei BODEWIG DRESSAGE kann es vorkommen, dass unsere Mitarbeiterin Lea Schwarz die Pferde zu Beginn des Trainings reitet und aufwärmt (Abreiten) oder sie auf die eigentliche Trainingseinheit vorbereitet, bevor Corinna oder Robinson Bodewig das weitere Training übernehmen. Diese Vorgehensweise dient der optimalen Vorbereitung des Pferdes und stellt sicher, dass es bestmöglich auf die anschließende Trainingseinheit eingestellt ist. Bei Kunden, die das Goldstern Training gebucht haben und die günstigere Variante gewählt haben, übernimmt Lea Schwarz das Training des Pferdes eigenständig unter der Aufsicht und Anleitung von BODEWIG DRESSAGE. Alle Kunden werden darüber informiert, dass Lea Schwarz in solchen Fällen entsprechend die Trainingseinheiten durchführt. Lea Schwarz agiert dabei stets im Rahmen der von Corinna und Robinson Bodewig festgelegten Trainingsmethoden und Vorgaben. Die Kunden erklären sich mit dieser Regelung einverstanden und erkennen an, dass das Training auch teilweise oder vollständig von Lea Schwarz durchgeführt werden kann, sofern dies im jeweiligen Berittpaket vorgesehen ist.


11. Datenschutz Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich.


12. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Bodewig Dressage GbR.


Stornierungsbedingungen

1. Stornierung vor Beginn des Berittvertrags: - Bis 4 Wochen vor Beginn: 50 % des vereinbarten Monatsbetrags. - Bis 2 Wochen vor Beginn: 80 % des vereinbarten Monatsbetrags. - Weniger als 2 Wochen vor Beginn: 100 % des vereinbarten Monatsbetrags.

2. Stornierung nach Beginn des Beritts: Eine Stornierung nach Beginn des Beritts ist nur durch die reguläre Kündigung mit der im Vertrag vereinbarten Frist möglich. Es fallen keine zusätzlichen Stornogebühren an, jedoch bleibt die Pflicht zur Zahlung der vollen Vergütung bis zum Ende des laufenden Vertragsmonats bestehen.

3. Stornierung durch Bodewig Dressage: Bodewig Dressage behält sich das Recht vor, den Beritt im Falle von höherer Gewalt, unvorhersehbaren gesundheitlichen Problemen des Pferdes oder aus anderen triftigen Gründen ohne Stornogebühren abzusagen. In solchen Fällen wird der Vertrag ausgesetzt oder die vereinbarte Leistung nachgeholt. 


DATENSCHUTZ


Datenschutzerklärung der Bodewig & Bodewig GbR (BODEWIG DRESSAGE)


Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.


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2. Verantwortlicher Anbieter


Corinna & Robinson Bodewig GbR

Hof Löwelsberg

63619 Bad Orb

Telefon: 0151-50009900

E-Mail: mail@bodewigdressage.de


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